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Sämtliche Beiträge des Weblogs in chronologischer Reihenfolge

Finanzbildung in Österreich

Finanzbildung in Österreich ab sofort auf finanzbildung.at

Nach dem Motto ‚Wir machen Österreich finanzfit‘, bieten die Betreiber der Homepage (finanzbildung.at) allen Interessierten finanzwirtschaftliche Basiskenntnisse an.

Damit bekommen sie den nötigen Durchblick bei Finanzdienstleistungen und ihr nächstes Gespräch mit einem Vermögens- bzw. Versicherungsberater geschieht auf Augenhöhe ;-).

Das Merkur Vorsorgeprogramm bei der Eigenheim- und Haushaltsversicherung

Kunden der Merkur Versicherung AG können – im Rahmen des fit4living Vorsorgeprogramms – Beratungen und Leistungen rund ums Zuhause durchführen lassen und erhalten dafür alle 3 Jahre eine Kostenrückerstattung in Höhe von bis zu EUR 75,- pro Vertrag.

Eine Kostenrückerstattung erfolgt für:

  • die Anschaffung von Rauchmeldern
  • die Überprüfung von Feuerlöschern
  • Beratungen zum Thema Energiemanagement
  • Beratungen zum Thema Einbruchschutz
  • Anschaffung von Blitzschutzanlagen
  • Radiästhesie
  • und vieles mehr …

 

Die Merkur ‚Rundum sicher‘ Unfallvorsicherung

Mit Oktober 2016 hat die Merkur Versicherung AG die Unfallversicherung ‚Rundum sicher‘ adaptiert und hinsichtlich der Leistungen weiterentwickelt.

Die Haupttarife leisten bereits ab dem kleinsten Invaliditätsgrad (0,1 %) und zahlen bei einer dauernden Invalidität (über 90%) die 6-fache Versicherungssumme aus. Zur besseren Veranschaulichung der Verlust der großen Zehe entspricht einem Invaliditätsgrad von 5% und eines Armes 75%.

Mit der Zusatzdeckung Unfall-Pflege unterstützt Sie die Merkur bei der Aufrechterhaltung der Aktivitäten des täglichen Lebens nach einem Unfall.

Das Risiko einer Infektion kann mitversichert werden.

… und damit Unfälle erst gar nicht passieren, übernimmt die Merkur Unfallversicherung mit dem neuen fit4action Vorsorgeprogramm einen bestimmten Betrag der Kosten für vorbeugende Maßnahmen:

  • Schutzbekleidung für Arbeit, Sport und Freizeit
    Schutzbrillen, Fahrradhelme, Skihelme, Protektoren, reflektierende Bekleidung, …

  • Sicherheitstrainings
    Fahrsicherheitstrainings für KFZ und Fahrrad, Erste-Hilfe-Kurse, Schwimmkurse, …

  • Schutzmaßnahmen für Kleinkinder
    Fenstersperre, Steckdosenschutz, Herdschutz, Kantenschutz, Babyphone, …

  • Diverse Maßnahmen zur Unfallvermeidung
    Fahrrad-Check, Skibindungs-Service, Laufanalyse, orthopädische bzw. angepasste Einlagen, Seh- und Hörtest, Stirnlampen, Warnwesten und vieles, vieles mehr.

‚Rundum sicher‘ Folder

 

Handy-Signatur

Digitales Österreich: Die Handy-Signatur

Die Handy-Signatur bietet die Möglichkeit eine rechtsverbindliche Unterschrift im Internet setzen zu können. Dabei wird das Handy zum virtuellen amtlichen Ausweis, der es Bürgern und Unternehmern erlaubt Amtswege rasch online zu erledigen. Die Technologie basiert auf modernsten Sicherheitsstandards und die Nutzung ist kostenfrei. Es schließen sich nun vermehrt private Unternehmen an, die eine Abwicklung ihrer Onlinedienste über die Handy-Signatur akzeptieren. Mit der Handy-Signatur signierte elektronische Dokumente sind eigenhändig unterschriebenen Papierdokumenten rechtlich gleichgestellt.

Bei welchen Behördengängen kann ich die Handy-Signatur verwenden?

  • Steuererklärungen und Arbeitnehmerveranlagungen können über FinanzOnline elektronisch eingereicht werden. Der Zugang geschieht entweder durch ein persönliches Passwort oder man bedient sich seiner Handy-Signatur.

  • Online Formulare auf der behördenübergreifenden Plattform www.help.gv.at können signiert werden.

  • Die Handy-Signatur gilt als Identifikationsnachweis bei allen österreichischen Sozialversicherungsträgern. Die Anwendungen reichen vom Übertragen der Arztbelege an die Krankenkassa  bis zur Einsicht in ihr Pensionskonto.

Eine vollständige Liste der Anwendungsgebiete finden Sie unter: www.handy-signatur.at.

Bei welchen Unternehmen wird die Handy-Signatur akzeptiert?

  • Die Merkur Versicherung hat ihr Onlineportal für ihre Kunden  über die Handy-Signatur zugänglich gemacht. Ein weiteres persönliches Passwort bei der Vielzahl der unterschiedlichen Onlinezugänge ist damit überflüssig. Dadurch wird das Einreichen von Arztrechnungen beispielsweise erleichtert.

Wie aktiviere Ich die Handy-Signatur?

  • Da viele Bürger bereits FinanzOnline benutzen, bietet sich ein Weg zur Freischaltung der Handy-Signatur über diese Plattform an. Nach Einstieg in ihren persönlichen Kundenbereich gibt es eine Möglichkeit die Registrierung durchzuführen. Nach erfolgter Aktivierung können Sie in Zukunft wählen, ob Sie mit ihrem alten Passwort oder mit der neuen Handy-Signatur einsteigen.

  • Über Ihr Online-Benutzerkonto bei der Österreichischen Post AG: Handy-Signatur beantragen auf www.post.at.

  • Bei zahlreichen Registrierungsstellen in ganz Österreich. Bitte vergessen Sie nicht einen amtlichen Lichtbildausweis und ihr Handy mitzunehmen: Registrierungsstelle suchen.

Wie sichere ich mein Fahrrad richtig?

Wie sichere ich mein Fahrrad richtig?

Gewöhnliche Spiral- oder Kabelschlösser können von Dieben in Windeseile ohne großen Aufwand mit dem richtigen Werkzeug geknackt werden. Beispielsweise braucht man bloß einen Bolzenschneider und schon ist der Draht des Schlosses durchtrennt.

Aber auch das hervorragendste Fahrradschloss kann einen Diebstahl nicht verhindern, wenn der Abstellgegenstand nicht fest verankert ist oder die Art der Sicherung sich bloß auf ein Rad beschränkt. Konzentrieren Sie sich daher auf den Rahmen des Rades, der mit einer ortsfesten Sache verkettet wird. Die zur Verfügung gestellten Abstellsysteme erfüllen nicht immer dieses Kriterium. Sie sind zwar fest mit dem Boden oder einer Mauer verbunden, bieten aber nur die Möglichkeit ein Rad mit der Ortshalterung zu verbinden. In solchen Fällen ist es ratsam in der Umgebung nach einer geeigneteren Stelle zu suchen.

Ist die richtige Stelle gefunden, dann verwenden Sie ein qualitativ  hochklassiges Fahrradschloss, das in jedem gut sortiertem Fahrradfachhandel zu finden ist:

  • Das Bügelschloss ähnelt einem überdimensionierten Vorhängeschloss. Ein in die Länge gezogener Metallbügel rastet in einen Metallkörper ein. Im Vergleich stellt es die beste Sicherung dar, mit dem Nachteil der Schwierigkeit seiner Beförderung und seiner Starrheit, nur an ausgesuchten Stellen befestigt werden zu können.
  • Das Faltschloss funktioniert nach dem Prinzip eines Meterstabes. Seine Glieder können für den Transport zusammengefaltet werden und ermöglichen eine größere Flexibilität beim Anketten.
  • Kabelschlösser mit Panzerkabel sind auf Grund ihrer Stahlummantelung bei weitem sicherer als herkömmliche Kabelschlösser. Sie können zwar das Niveau eines Falt- und Bügelschlosses nicht erreichen, punkten aber mit ihrer Biegsamkeit.

Versicherungsbestand bei Reisebuchung

Kontrolle des Versicherungsbestandes vor Reisebuchung

Besonders im Bereich der Reiseversicherungen empfiehlt es sich einen bestehenden Versicherungsschutz zu prüfen. Viele Personen sind Mitglied in einem Autofahrerclub oder besitzen eine Haushaltsversicherung. In beiden Fällen sind Reiserisiken in der einen oder anderen Form bereits abgedeckt und eine zusätzliche Reiseversicherung manchmal nicht notwendig. Folgende Liste soll Ihnen Aufschluss darüber geben, welche Produkte bereits einen Reiseschutz beinhalten. Welche Risiken konkret abgedeckt sind, können Sie in den Versicherungsbedingungen oder AGB’s des Anbieters nachlesen. Ein fachmännischer Blick, kann Ihnen schnell aus dem Dickicht der Versicherungsbedingungen die benötigten Informationen heraussuchen. Deshalb finden Sie am Ende des Formulars eine Möglichkeit die entsprechenden Dokumente hochzuladen.

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Schneeräumung und Glatteis

Schneeräumung und Glatteis

In Österreich sind Grundstücks- und Hauseigentümer bzw. deren Hausverwalter dazu angehalten Gehsteige vor dem Haus vom Schnee zu befreien, sowie bei Glatteis zu streuen. Ein Verstoß zieht eine Geldstrafe nach sich und kann zu einer Schadenersatzklage führen, wenn sich beispielsweise eine Person auf Grund der mangelnden Räumung verletzt. Diese Verpflichtung gilt von 6 bis 22 Uhr.

Die Säuberungspflicht erstreckt sich nicht nur auf die Gehsteige, sondern auch auf dazugehörige Stiegenanlagen und Dächer. Ist kein Gehsteig vorhanden, so ist ein genügend breiter Weg von 1m freizuschaufeln. Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob auf dem Grundstück ein Gebäude steht oder nicht. Neben dem Befreien des Daches von den Schneemassen ist das Aufstellen von Warnstangen zu empfehlen. Wenn es die Gefahr erfordert, können solche Warnstangen sogar zwingend sein, das heißt im Zweifelsfall immer die Stangen anbringen, als auf sie verzichten. Betreffend Streumaterial ist der private Einsatz von Auftausalz verboten und nur in Ausnahmenfällen erlaubt. Alternativ werden abstumpfende Streumittel verwendet, wie Streusand oder Streusplitt.

Durch Räumen, Streuen und Warnen wird das Risiko eines Schadens an einer Person oder einer Sache auf ein Mindestmaß reduziert. Ein Restrisiko bleibt. Beispielsweise wird zu spät geräumt oder mangelhaft. Viele wissen gar nicht, dass sie eine Pflicht zur Räumung trifft und kehren gleich gar nicht. Eine Befreiung des Daches von Schneemassen ist selbst eine gefährliche Angelegenheit, die von Professionisten durchgeführt werden muss, die nicht immer sofort an Ort und Stelle sein können.

In all diesen Fällen können die finanziellen Folgen eines Schadens mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung abgefedert werden. Zum Schutzes des Schädigers und des Geschädigten: Der Geschädigte ist nicht von der Größe des Vermögens des Schädigers abhängig und der Schädiger erleidet keinen finanziellen Verlust.

Fehlende bzw. mangelnde Schneeräumungen sind oftmals Gegenstand von Gerichtsverhandlungen, inwieweit den Hausbesitzer ein Verschulden trifft. Auch hier bietet eine Haftpflichtversicherung Schutz, da sie die rechtlichen Interessen des Schädigers vertritt, das heißt ungerechtfertigte Forderungen des Geschädigten abwehrt.

Eine bloße Privathaftpflichtversicherung im Rahmen einer Haushaltsversicherung reicht hier nicht aus, da das Risiko nicht den Handlungen einer Privatperson anhaftet sondern seinen Ursprung im Besitz eines Grundstücks oder eines Gebäudes hat.

Hochwasser oder Überschwemmung?

Hochwasser oder Überschwemmung?

Die Sparte Sturm in der Sachversicherung unterscheidet grundsätzlich das Risiko des Hochwassers von der Überschwemmung. Worin liegt nun der Unterschied zwischen diesen beiden Gefahren, da die beiden Wörter im allgemeinen Sprachgebrauch sehr oft synonym verwendet werden?

Hochwasser beschreibt den Wasserstand eines natürlichen Gewässers (zB Fluss, See, Meer), der sich außergewöhnlich hoch über dem durchschnittlichem Stand befindet. Schäden, die durch dieses Risiko verursacht werden sind bereits gedeckt, auch wenn der Hochwasserstand noch zu keiner Überschwemmung führt. Wie schwierig die Unterscheidung zwischen diesen beiden Begriffen ist, zeigt sich im Umstand, dass ich keine Beispiele für reine Hochwasserschäden besitze. Falls Sie Beispiele kennen, dann zögern Sie bitte nicht mir diese mitzuteilen!

Regelmäßige Hochwasserstände im Rahmen der Ebbe und Flut sind ausgeschlossen, weil nicht außergewöhnlich.

Eine Überschwemmung liegt dann vor, wenn das versicherte Grundstück bzw. die versicherte Sache von deutlichen Wassermassen umschlossen oder umflossen wird. Eine Überschwemmung kann ihre Ursache im Hochwasser oder in Witterungsniederschlägen haben.

Grundsätzlich sind Gebäude in sogenannten Überschwemmungsgebieten ausgeschlossen. Ob ihre Liegenschaft sich in einem solchen Gebiet befindet, beziehungsweise unversicherbar ist, können sie durch eine Anfrage schnell abklären.  Benutzen sie einfach das Anwortformular, oder einen der übrigen angeführten Kontaktmöglichkeiten.

Hochwasser- oder Überschwemmungsschäden auf Grund von Leitungswasser, oder künstlichen Sammelbecken sind ausgeschlossen, weil nicht natürlich.

Bei diesem Beitrag  handelt es sich um Orientierung um für den Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen zu sensibilisieren. Wann die beiden Gefahren im Rahmen einer Sachversicherung konkret vorliegen, bestimmen die jeweiligen Versicherungsbedingungen der unterschiedlichen Versicherungsträger.