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Identitätsnachweis

ID Austria

Die Handy-Signatur wird zur ID Austria weiterentwickelt

Der elektronische Identitätsnachweis ID Austria wird voraussichtlich im Herbst 2022 die für mittlerweile 3 Millionen User bekannte Handy-Signatur ersetzen.

Die ID Austria übernimmt sämtliche Funktionen der vertrauten Handy-Signatur. Die Bedienung bleibt gleich und der bisherige Handy-Signatur Benutzer wird laut Herausgeber A-Trust keinen Unterschied feststellen. Das Gleiche gilt für die Bürgerkarte sowie Gemeinde- und Dienstausweise mit Bürgerkartenfunktion.

Welche Zusatzfunktionen sind konkret zu erwarten?

Aufgrund von Datenverknüpfungen mit den behördlichen Registern wird der Grundstein für eine digitale Ausweisplattform gelegt. 

Reisepässe oder Personalausweise werden zukünftig automatisch in Form der ID Austria ausgestellt.

Der Führerschein kann über die ID Austria  am Smartphone abgespeichert werden.  

Der User bestimmt, welche Anwendungen mit der ID Austria verknüpft werden. Bei Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises kann die ID Austria ausdrücklich abgelehnt werden.  

Die ID Austria kann EU-weit genutzt werden.

Nähere Informationen zur ID Austria inklusive Hinweise zu den Registrierungsmöglichkeiten finden Sie auf der entsprechenden Website des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort unter: 

https://www.oesterreich.gv.at/id-austria

Handy-Signatur

Digitales Österreich: Die Handy-Signatur

Die Handy-Signatur bietet die Möglichkeit eine rechtsverbindliche Unterschrift im Internet setzen zu können. Dabei wird das Handy zum virtuellen amtlichen Ausweis, der es Bürgern und Unternehmern erlaubt Amtswege rasch online zu erledigen. Die Technologie basiert auf modernsten Sicherheitsstandards und die Nutzung ist kostenfrei. Es schließen sich nun vermehrt private Unternehmen an, die eine Abwicklung ihrer Onlinedienste über die Handy-Signatur akzeptieren. Mit der Handy-Signatur signierte elektronische Dokumente sind eigenhändig unterschriebenen Papierdokumenten rechtlich gleichgestellt.

Bei welchen Behördengängen kann ich die Handy-Signatur verwenden?

  • Steuererklärungen und Arbeitnehmerveranlagungen können über FinanzOnline elektronisch eingereicht werden. Der Zugang geschieht entweder durch ein persönliches Passwort oder man bedient sich seiner Handy-Signatur.

  • Online Formulare auf der behördenübergreifenden Plattform www.help.gv.at können signiert werden.

  • Die Handy-Signatur gilt als Identifikationsnachweis bei allen österreichischen Sozialversicherungsträgern. Die Anwendungen reichen vom Übertragen der Arztbelege an die Krankenkassa  bis zur Einsicht in ihr Pensionskonto.

Eine vollständige Liste der Anwendungsgebiete finden Sie unter: www.handy-signatur.at.

Bei welchen Unternehmen wird die Handy-Signatur akzeptiert?

  • Die Merkur Versicherung hat ihr Onlineportal für ihre Kunden  über die Handy-Signatur zugänglich gemacht. Ein weiteres persönliches Passwort bei der Vielzahl der unterschiedlichen Onlinezugänge ist damit überflüssig. Dadurch wird das Einreichen von Arztrechnungen beispielsweise erleichtert.

Wie aktiviere Ich die Handy-Signatur?

  • Da viele Bürger bereits FinanzOnline benutzen, bietet sich ein Weg zur Freischaltung der Handy-Signatur über diese Plattform an. Nach Einstieg in ihren persönlichen Kundenbereich gibt es eine Möglichkeit die Registrierung durchzuführen. Nach erfolgter Aktivierung können Sie in Zukunft wählen, ob Sie mit ihrem alten Passwort oder mit der neuen Handy-Signatur einsteigen.

  • Über Ihr Online-Benutzerkonto bei der Österreichischen Post AG: Handy-Signatur beantragen auf www.post.at.

  • Bei zahlreichen Registrierungsstellen in ganz Österreich. Bitte vergessen Sie nicht einen amtlichen Lichtbildausweis und ihr Handy mitzunehmen: Registrierungsstelle suchen.